Non Recs
Non Recs ist das englische Wort für nicht umlegbare Nebenkosten.
Was sind Non Recs:
Non Recs sind nicht umlegbare Betriebskosten. Diese dürfen vom Vermieter nicht an die Mieter weiterberechnet werden. Der Vermieter muss die Kosten dafür selbst tragen. Dabei sind Mietverträge über das Wohnmietrecht strenger reglementiert. Der Vermieter muss hierbei einen größeren Anteil der Kosten übernehmen. Im Gewerbemietrecht herrscht hingegen Vertragsfreiheit. Gängige Praxis sind Double Net Verträge, aber auch Triple Net Verträge, bei dem der Mieter einen Großteil der Nebenkosten selbst tragen muss.
In der Regel handelt es sich bei folgenden Kosten um non
recs:
– Kosten für die Verwaltung
– Kosten für die Instandhaltung
– Kosten für die Instandhaltungsrücklage
– Kosten für den Leerstand
– Bank und Kontoführungsgebühren
– Erschließungsbeiträge