Ad-hoc-Mitteilung
Eine Ad-hoc-Mitteilung ist eine Pflichtmitteilung von
börsennotierte Unternehmen.
Was ist eine Ad-hoc-Mitteilung:
Eine Ad-hoc-Mitteilung wird verwendet, um wesentliche aktienkursrelevante
Informationen schnellstmöglich und zur gleichen Zeit mit allen Anlegern eines Unternehmens und dem gesamten Aktienmarkt zu teilen. Da es sich hierbei um kursrelevante Informationen handelt, sollten diese möglichst kurz und prägnant dargestellt werden. Längere Ausführungen und Begründungen werden später in separaten Pressemitteilungen kommuniziert. Eine Auflistung über Ad-hoc relevante Informationen gibt es nicht, da diese im Ermessen des Unternehmens liegen. Generell sind kursrelevante Informationen zu Finanzkennzahlen und Ausblicken, personellen Änderungen auf Vorstandsebene, Fusionen und unerwarteten Ereignissen Ad-hoc pflichtig. Geschäfts- und Zwischenberichte sind dabei immer Ad-hoc pflichtig.
Warum Ad-hoc-Mitteilungen:
Aktienunternehmen sind streng reguliert und unterliegen der Publizitätspflicht. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Marktteilnehmer die gleichen Chancen besitzen und möglichst zeitnah und zur gleichen Zeit über die Entwicklungen am Aktienmarkt informiert werden. Durch die Publizitätspflicht, wie bspw. durch eine Ad-hoc-Mitteilung soll verhindert werden, dass besser informierte Marktteilnehmer durch Insiderkenntnisse profitieren. Ad-hoc-Mitteilung dienen somit zur Information aller Marktteilnehmer und zur Sicherstellung des selben Informationsstandes.
Wann muss eine Ad-hoc Mitteilung veröffentlicht werden:
Eine Ad-hoc-Mitteilung muss schnellstmöglich veröffentlicht werden, sobald das betreffende Unternehmen von den wesentlichen Tatsachen Kenntnis erlangt. Dabei ist zu beachten, dass die Mitteilungen möglichst außerhalb der Handelszeiten erfolgen soll. Je nach Ort der Börsennotierung können diese Zeiten unterschiedlich sein. Bei Mitteilungen während der Handelszeit sollten die Provider informiert werden, da bei Überreaktionen des Marktes der Handel der betreffenden Aktien ausgesetzt werden muss.
Die Handelszeiten der Börse Xetra sind von 9:00 -17:00 Uhr MEZ.
Wo werden Ad-hoc Mitteilungen veröffentlicht:
Muss ein Unternehmen eine Ad-hoc Mitteilung veröffentlichen, dann ist die BaFin und die Börse, an dem das Unternehmen gelistet ist, zu informieren. Diese leiten die Informationen weiter und entscheiden gegebenenfalls darüber, ob es sogar zu einem aussetzen des Aktienhandels kommt.
Ein bekannter Ad-hoc Dienstleister ist EQS (ehemals DGAP). Über ein Onlineformular kann der Ad-hoc Textet verfasst und direkt an die Bafin und Börse weitergeleitet werden.
EQS News: https://www.eqs-news.com/
Auf dieser Webseite wird ein Großteil der Ad-hoc Mitteilungen veröffentlicht. Generell sind Ad-hoc Mitteilungen auch auf den betreffenden Unternehmenswebseiten im Investor Relations Bereich zu finden.